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Ratgeber

EU- Energiekennzeichnungs- verordnung

Das neue Energielabel der EU

Ab dem 1. März 2021 führt die EU neue und aktualisierte Energieetiketten ein, um Ihnen als Verbraucher die Wahl des energieeffizientesten Backofens, Wäschetrockners oder, was vielleicht am wichtigsten ist, Weinkühlschranks zu erleichtern!



Das EU-Energielabel zeigt Ihnen, wie viel Energie ein Produkt, beispielsweise ein Weinkühlschrank, im Vergleich zu einem anderen Produkt des gleichen Typs verbraucht. Das neue System für Energieetiketten gilt für alle Haushaltsgeräte und andere elektronische Produkte, die innerhalb der EU verkauft werden.

Was ist neu?

Sowohl das alte als auch das neue EU-System für Energieetiketten teilen die Energieklassen der Produkte auf einer Skala von G bis A ein, wobei A für die energieeffizienteste steht. Aufgrund der technologischen Entwicklung ist es jedoch in den letzten Jahren gelungen, Produkte der Energieklassen A+, A++ und A+++ zu sehen, also Produkte, die „die Skala sprengen“.

Mit den neuen Energieetiketten entfällt die Möglichkeit von +s, andererseits werden aber die Anforderungen verschärft, damit ein Produkt die Energieklasse A erreichen kann. Ein Produkt, das bisher in der Energieklasse A war, wird nun z.B. der Energieklasse E, F oder G angehören.

Es ändert sich also nur der Maßstab selbst. Es kann jedoch zu geringfügigen Änderungen bei den neuen Energieetiketten kommen, z.B. Anteil am jährlichen Energieverbrauch eines Weinkühlschranks, da die EU auch die Berechnungs- und Prüfmethoden geändert hat, die den Werten der neuen Energieetiketten zugrunde liegen.

Von der eigenen Website der EU über das neue System:

„Mit den überarbeiteten Anforderungen wurden einige Berechnungsmethoden geändert, was dazu führt, dass die Werte auf dem neu skalierten Energielabel geringfügig vom aktuellen Label abweichen können. Das Produkt ist jedoch dasselbe.“
Quelle: Label2020.dk



Mit der neuen Regelung gibt die EU den Herstellern Raum, ihre Produkte in den kommenden Jahren noch energieeffizienter zu gestalten. Das bedeutet, dass Sie auf dem Markt zunächst keine Produkte der Energieklasse A finden werden.
Von der EU-eigenen Website über das neue System:

„Es wird keine Produkte der Energieklasse „A“ geben, wenn die neu skalierten Marken in den Geschäften sichtbar werden. Das Ziel war, dass es bei der Einführung der Marke keine Produkte der Energieklasse „A“ geben sollte, um Platz für weitere Produkte zu schaffen Entwicklung.
Quelle: Label2020.dk

Bestimmte Produkte werden die Anforderungen der neuen Regelung nicht erfüllen können, diese dürfen jedoch noch bis zum 1. Dezember 2021 mit dem alten Energielabel verkauft werden, danach verfallen sie.

Ab dem 1. Dezember 2021 werden die alten Energieetiketten vollständig abgeschafft, aber bis dahin kann es sein, dass auf bestimmten Produkten sowohl neue als auch alte Energieetiketten zu sehen sind.

Faktenbox

Ab dem 1. März 2021 führt die EU ein neues System zur Energieverbrauchskennzeichnung ein, das Ihnen die Auswahl eines energieeffizienteren elektronischen Produkts, wie z. B. eines Elektroautos, erleichtern soll. ein Weinkühlschrank.

Das neue Schema zur Energieverbrauchskennzeichnung verwendet eine Skala von G bis A, wobei A für die energieeffizienteste Variante steht. Mit den neuen Energielabels entfällt die Möglichkeit, A+, A++ und A+++ zu verwenden, dafür werden aber die Anforderungen an ein Produkt, um die Energieklasse A zu erreichen, verschärft.

Lediglich die Energiekennzeichnungsskala selbst ändert sich. Es kann jedoch zu geringfügigen Änderungen bei den neuen Energieetiketten kommen, z.B. Anteil am jährlichen Energieverbrauch eines Weinkühlschranks, da die EU auch die Berechnungs- und Prüfmethoden geändert hat, die den Werten der neuen Energieetiketten zugrunde liegen.

Ab dem 1. Dezember 2021 ist der Verkauf zahlreicher elektronischer Produkte, darunter auch Weinkühlschränke, nicht mehr legal, die nicht über ein Energielabel verfügen, das dem neuen EU-System entspricht.

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